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Adressermittlung
Die Adressermittlung ist die Recherche und Identifizierung einer bestimmten Adresse oder Anschrift. Dies kann in verschiedenen Kontexten relevant sein, wie beispielsweise bei der Suche nach einer Privatadresse für persönliche oder geschäftliche Zwecke. Adressermittlung wird oft von Unternehmen, Ermittlern, Inkassobüros, Anwälten oder anderen Organisationen durchgeführt, um notwendige Informationen zu erhalten.
Gründe für eine Adressermittlung können sein:
Inkasso
Sie wissen nicht, wohin der Schuldner umgezogen ist? Mahnungen kommen zurück und können nicht zugestellt werden? Durch eine professionelle Adressermittlung kann aus einem Unbekannt verzogen erfolgreich in ein Aktuell wohnhaft umgewandelt und so eine Realisierung der Schulden in die Wege geleitet werden.
Rechtliche Angelegenheiten und Ermittlungen
Anwälte und Gerichte lassen im Bedarfsfall Adressermittlungen durchführen, um rechtliche Dokumente zuzustellen oder aus anderen juristisch bedingten Gründen, wie beispielsweise die Zeugenermittlung und der Erbensuche. Das beinhaltet auch die Suche nach untergetauchten Personen, die wir mit unserer Detektei unterstützen.
Geschäftspartner
Unternehmen benötigen aus unterschiedlichen Gründen belastbare Adressen ihrer Geschäftspartner. Kostspielige Transaktionen, die zu einseitigen Lasten und Schaden für eine Vertragspartei werden kann, können im Vorfeld durch die Ausschließung von Fake Accounts per Adressermittlung ausgeschlossen oder minimiert werden.
Familienangelegenheiten
Privatpersonen wünschen sich über die Adressermittlungen verlorene Freunde oder Verwandte zu finden.
In der Adressermittlung nutzt die Detektei Basic sämtliche rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel und Wege. Zu unserem täglichen Besteck gehört die professionelle Ausschöpfung aller behördlichen als auch digitalen Möglichkeiten zur Ermittlung von Personen.
Seit Jahren ermittelt die Detektei Basic mit Inkasso-Unternehmen, Anwälten, Firmen und Privatpersonen Adressen verschwundener oder untergetauchter Menschen.
Die Kosten können bei bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
Arbeitszeitbetrug / Abrechnungsbetrug
Idealerweise besteht zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ein Vertrauensverhältnis. Beide Parteien haben einen Nutzen aus diesem gegenseitigen Bündnis: Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung zur Verfügung und erhält dafür eine Vergütung vom Arbeitgeber.
Manchen Arbeitgebern werden hohe Sachwerte sowie unternehmenssensible Daten anvertraut, mit denen der Mitarbeiter in aller Regel verantwortungsvoll umgeht. Doch die Praxis zeigt, dass Vertrauensbrüche bis zum vorsätzlichen, systematischen Betrug mancher Arbeitnehmer Realität sind.
Für Sie als Unternehmer kann es schwierig sein, dem Verdacht auf den Grund zu gehen und belastbare Beweise zu sichern. Externe, erfahrene Ermittler mit arbeitsrechtlicher Kompetenz können kriminelles Verhalten und Arbeitnehmerbetrug aufdecken und rechtssicher dokumentieren.
Alles andere als ein Kavaliersdelikt sind Vergehen wie Krankfeiern, das Erschleichen von Lohnfortzahlungen im Nicht-Krankheitsfall durch Vorlage eines großzügig ausgestellten Krankenscheins und flexible Angaben der der Erfassung der Arbeitszeiten. Der letzte Punkt ist gerne bei Mitarbeitern zu finden, die ihre Arbeitszeit manuell erfassen.
Seit vielen Jahren ist das professionelle Team der Detektei Basic als verdeckte Beobachter und Ermittler für Gewerbekunden im Einsatz. Welcher Weg für die Aufdeckung der Verfehlung der ideale ist, wird immer mit dem Kunden ausführlich besprochen. Dabei kann von der Einschleusung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin bis zu moderner Technik wie Kameras, Abhörgeräte und GPS-Tracker unser gesamtes Portfolio eingesetzt werden.
Unser Auftraggeber wird permanent über den aktuellen Stand der Ermittlungen informiert und die Maßnahmen gegebenenfalls einer sich ändernden Situation angepasst. Das Basic-Ermittlerteam verfügt teilweise über jahrzehntelange Erfahrung. Es reagiert flexibel auf Unvorhergesehenes und verliert dabei ihr Auftragsziel nie aus den Augen.
Betrug
In der Wirtschaftskriminalität hat der Betrug einen hohen Anteil. Die Dunkelziffer ist hoch, nicht jedes Delikt wird strafrechtlich zur Anzeige gebracht. Mancher Unternehmer fürchtet negative Schlagzeilen, anderen fehlen die Beweise, kriminelles Verhalten eines Mitarbeiters nachzuweisen.
Ein Unternehmen ist auf vertrauenswürdige, verantwortungsbewusste Arbeitnehmer angewiesen. Leider zeigen sich manche Beschäftigte von ihrer kreativen Seite, wenn es um Betrug in der Firma geht.
Betrugsformen können sein:
- Spesenbetrug
- Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
- Schwarzarbeit
- Unerlaubte Nebentätigkeit auf Kosten des Arbeitgebers
- Lohnfortzahlungsmissbrauch
- Korruption
- Unterschlagung
- Abrechnungsbetrug
- Versicherungsbetrug
- Computerbetrug
- Kapitalanlagenbetrug
- Wettbewerbsbetrug durch geschäftsschädigendes Verhalten
Betrug ist eine Gefahr für Ihre Firma.
Kriminelle Mitarbeiter leiten Gelder in die eigene Tasche oder verdienen durch Schwarzarbeit, obwohl sie eigentlich krankgeschrieben sind. Betrügereien richten Schaden an und können unter Umständen die Existenz ihrer Firma bedrohen. Eine konsequente und effektive Aufdeckung des Sachverhalts ist bei einem Betrugsverdacht dringend angeraten. Mit Hilfe professioneller Ermittler können betrügerische Machenschaften aufgedeckt und rechtssicher dokumentiert werden.
Der Tatbestand des Betrugs ist im § 263 StGB geregelt. Das StGB spricht deutlich von einer Täuschung der Tatsachen, die einem Betrug vorausgeht. Ein krimineller Arbeitnehmer muss also eine Menge an Energie und Planung aufwenden, um seinen Arbeitgeber bewusst zu schädigen und sich an fremdem Vermögen zu bereichern.
Nicht zu handeln, wird teuer, darum empfehlen wir schnell und konsequent mit Hilfe erfahrener Ermittler die Aufdeckung und Beweissicherung von Betrug zu dokumentieren. So liegen ihnen Nachweise für die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Bewerberüberprüfung
Gut dotierte Stellen locken mitunter auch Bewerber an, die nicht halten können, was sie versprechen. Papier ist geduldig und ein Lebenslauf kann geschönt sein. Wenn aus einer Phase der Arbeitslosigkeit ein Sabbatical wird, könnte man das als lässliche, leichte Glättung der Biografie ansehen. Doch wie verhält es sich mit Praktika, innegehabte Positionen und Zeugnissen, die schlichtweg erfunden oder gefälscht sind?
Gefälschte Zeugnisse stellen den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Für den Arbeitgeber können die Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin aufgrund der fälschlich dargelegten Kompetenzen hohe Kosten durch deren Fehlbesetzung entstehen. Die Annahme, wer schon vor Stellenantritt betrügt und lügt, zeigt sich auch in anderen Bereichen unseriös, dürfte seine Berechtigung haben.
Gerade wenn es um die Besetzung sensibler Stellen oder hochdotierter Positionen geht, ist eine Bewerberüberprüfung ein Muss. Moderne Betriebe nutzen dafür die diskreten Ermittlungen erfahrener Detekteien, um möglichst keine böse Überraschung zu erleben.
Die Bewerberüberprüfung gehört genauso wie die Due Diligence zu Pflichtabfragen eines verantwortungsbewussten Unternehmens.
Diebstahl
Auf Diebstahl am Arbeitsplatz oder im Büro zu reagieren, ist für Arbeitgeber eine echte Herausforderung. Meist steht zu Beginn ein vager Verdacht, ein Gefühl, dass etwas nicht stimmt, doch ohne Beweise sind dem Vorgesetzten die Hände gebunden.
Wie soll sich der Arbeitgeber verhalten? Laut Strafgesetzbuch droht bei Diebstahl eine Geldbuße oder Haft, je nach Wert des Diebesgutes. Handelt es sich um Bagatellen oder um hochwertige Wirtschaftsgüter? Hier lohnt sich ein genauer Blick.
Eine Bagatelle ist das Verzehren von firmeneigenen Lebensmitteln. Bekommt eine Bäckerei-Mitarbeiterin Appetit auf eines der leckeren belegten Brötchen, die zum Verkauf angeboten werden, und verzehrt dieses ohne Bezahlung, ist das ein Bagatell-Diebstahl. Nimmt ein Büroangestellter ein paar Bögen Druckerpapier oder ein paar Kugelschreiber mit, ist auch das als Bagatelle zu werden.
Die Gefahr bei solchem Diebstahl: Wer nicht frühzeitig erwischt wird, macht weiter. Und oft dreister als vorher. Das gilt für Bagatellen als auch für Diebstähle höherwertiger Güter und Betriebsmittel.
Gewissheit über Art und Umfang des Diebstahls durch den eigenen Mitarbeiter, bekommt der Arbeitgeber durch die Sicherung von Beweisen sowie die vollständige Klärung des Sachverhalts. Dazu gehört auch eine Befragung des Arbeitnehmers über dessen Motive für den Diebstahl. Manches Verhalten hat einen traurigen Hintergrund. Geldnot oder Überschuldung, aber auch Frustration und Unzufriedenheit über die betriebliche Situation, Rachegefühle und Verletzungen durch Kollegen oder Vorgesetzte können hinter so einem Delikt stehen.
Fakt ist: Je eher der Arbeitgeber reagiert und mit Hilfe professioneller Ermittler Beweise sichert und die Fakten klärt, desto schneller wird dem Dieb Einhalt geboten und weiteren Schaden vermieden.
Due Diligence (DD)
Dieser Anglizismus beschreibt die sorgfältige Prüfung von Unternehmen, Käufern und anderen Geschäftsakteuren vor einem Kauf von Firmen, Immobilien oder vor Unternehmensbeteiligungen.
Unternehmen, die strategisch weitreichende Entscheidungen treffen, sind in der Verpflichtung, sehr sorgfältig zu prüfen, mit wem oder was sie es zu tun haben. Due Diligence steht für diese Sorgfalt der Prüfung.
Due Diligence umfasst zum einen die Prüfung der zu Verfügung gestellten Unterlagen, als auch die personelle Überprüfung einzelner Akteure. Das kaufende oder sich beteiligende Unternehmen muss seine Risiken als weit als möglich ausschließen. Dafür beruft es für Teilbereiche des Due Diligence wie diese kleine Auswahl zeigt:
- IT – Due Diligence – untersucht mögliche Risiken und das Potential der unternehmenseigenen IT
- Insurance- oder Risk Due Diligence – Versicherungskonzept und Risikobewertung durch den Kauf oder die Beteiligung
- IP Due Diligence – überprüft Markenrechten, Patenten, Schutzrechten und Lizenzen sowie
- Human Resources und Organisational Due Diligence - die Akteure sowie die internen Strukturen betreffend
- Integrity Due Diligence – überprüft illegales oder unseriöses Geschäftsverhalten
Due Diligence ist nur mit der Einbindung von Spezialisten ihrer Fachbereiche durchführbar. In der Überprüfung von Personen, in Deutschland und weltweit, verfügt die Detektei Basic über Ermittler mit jahrzehntelanger Erfahrung und ein professionelles Netzwerk verschiedener Disziplinen. Dabei nutzen wir analoge als auch moderne Technik.
Einschleusungen verdeckter Ermittler
Die Einschleusung verdeckter Ermittler bezieht sich auf die Praxis, eine Person in eine Gruppe, Organisation oder Umgebung einzuschleusen, um verdeckte Ermittlungen durchzuführen. Das Ziel dabei ist, Informationen zu sammeln und Beweise für strafrechtlich relevante Aktivitäten zu gewinnen.
Diese Technik wird oft in Fällen angewendet, in denen herkömmliche Ermittlungsmethoden möglicherweise nicht effektiv sind oder die Offenlegung der Identität eines Ermittlers die Untersuchung gefährden könnte.
Nach Bedarf wird eine weibliche Detektivin als verdeckte Ermittlerin eingesetzt. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern ist oft mit juristischen und ethischen Überlegungen verbunden, da er in die Privatsphäre eingreifen kann, aber gleichzeitig notwendig sein kann, um schwerwiegende Straftaten aufzudecken.
Die Einschleusung von Ermittlern ist eine sehr sensible und anspruchsvolle Recherchemethode. Der für die Einschleusung vorgesehene Ermittler oder Ermittlerin muss sich im Vorfeld mit der Sachlage und den spezifischen Gegebenheiten auseinandersetzen. Diese Form der Ermittlung kann nur von sehr erfahrenen Personen mit dafür geeignetem Hintergrund durchgeführt werden.
Im betrieblichen Kontext ist die Einschleusung das Mittel der Wahl, um möglichst bald belastbare Beweise sichern zu können und in Folge weiteren Schaden vom Betrieb abwenden und vermeiden zu können.
Eine Einschleusung von Ermittlerin oder einer Ermittlerin ist ideal bei
- Diebstahl
- Betrug
- Mitarbeiterüberwachung
- Arbeitszeit- und Abrechnungsbetrug
- Kassendiebstahl
- Krankschreibungsbetrug und Lohnfortzahlungsbetrug
- Korruption
- Sabotage
Rechtlich ist die Einschleusung von Ermittlern erlaubt, jedoch müssen die Vorgaben dafür beachtet werden. Verwendung darf nur finden, was laut Bundesdatenschutzgesetzt das berechtigte Interesse des Auftraggebers beinhaltet.
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (AZ 7 Ca 17/00) dürften Detektive als verdeckte Privatermittler ohne Zustimmung des Betriebsrats in Betrieben zum Einsatz kommen.
Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin strafbare Handlungen zum Nachteil der Firma begeht, sollte schnell gehandelt werden. Eine professionelle und seriöse Wirtschaftsdetektei behandelt Ihr Anliegen diskret und berät sie kompetent und auf vertraulicher Basis.
Fahrzeugsicherstellung
Wenn ein Eigentümer ein Fahrzeug, dass sich gemäß § 903, BGB (Befugnisse des Eigentümers) verliehen wird oder der Nutzer es trotz Aufforderung zur Rückgabe nicht zurückgibt, hat dieser das Recht, sein Eigentum zu sichern und zurückführen zu lassen.
Das hört sich sehr einfach an, die Praxis zeigt aber ein anderes Bild. Der Nutzer oder das Fahrzeug, manchmal auch beides, ist nicht auffindbar. Eine Adressermittlung ist möglicherweise notwendig, um den aktuellen Wohnort herauszufinden oder der Nutzer weigert sich rundweg, das widerrechtlich angeeignete Fahrzeug herauszugeben.
In solchen Fällen kann eine Wirtschaftsdetektei mit Erfahrung in der rechtskonformen Sicherung und Rückführung von Fahrzeugen hilfreich sein. Private Ermittler wie die der Detektei Basic arbeiten seit Jahren für Privatpersonen, Händler und andere Gewerbebetriebe, als auch für Versicherungen und Banken, die ein berechtigtes Interesse an der Rückführung ihres Eigentums haben.
Welche Fahrzeuge werden in der Regel zurückgeführt?
- Firmenfahrzeuge zum Beispiel von Außendienstmitarbeitern
- Baufahrzeuge wie LKWs, Bagger, Raupen usw.
- Leihwagen und Leasing-Fahrzeuge
- Motorräder
- Wasserfahrzeuge, von kleinen Booten bis zur Jacht
- Privatflugzeuge
- Anhänger diverser Größen
Verweigert der Nutzer die Rückführung, bleibt dem Eigentümer oft nur die Sicherstellung und Rückführung durch Dritte. Diese gestaltet sich innerhalb Deutschlands anspruchsvoll, aber meist weniger kompliziert, als dies bei Ermittlungen im Ausland der Fall ist.
Nur mit Hilfe eines sehr guten, bewährten Netzwerks ist es möglich, gesuchte Fahrzeuge beispielsweise auf dem Balkan, zu sichern und zurückzuführen. Die Detektei Basic ist eine ausgewiesene Kennerin des südosteuropäischen Raums mit professionellen Ermittlern vor Ort.
GPS-Überwachung durch Dritte
Haben Sie die Vermutung, Ihr Handeln und Tun wird überwacht? Könnte Ihr privates Auto oder das Dienstfahrzeug per GPS-Tracking überwacht werden?
Technisch ist die Überwachung und Verfolgung von Wegen der Zielperson keine große Herausforderung. Außendienstfahrzeuge können beispielsweise von der Firmenzentrale mit GPS-Trackern ausgestattet werden. Das ist völlig legal, sofern die Mitarbeitenden darüber informiert sind.
Erfolgt die Überwachung per GPS-Tracker heimlich, ist sie laut Urteil des BGH strafbar (siehe auch GPS-Überwachung einer Zielperson).
Neben der illegalen Handlung des Trackings kann der persönliche Schaden durch eine heimliche GPS-Überwachung erheblich sein. Ein Fahrzeug ist leicht mit einem Peilsender zu versehen, jedoch sind moderne GPS-Tracker für den Laien oft nicht erkennbar und kaum zu entdecken. Hier helfen unsere Experten und stellen ihr Fahrzeug auf den Kopf, damit sie sich wieder sicher und unbeobachtet wissen.
GPS-Überwachung einer Zielperson
GPS-Überwachung zur Ortung einer Person einzusetzen, ist ohne deren Wissen strafbar. Hierzu gibt es vom BGH eine klare Entscheidung. Sowohl die auftraggebende Person als auch die ausführende Detektei machen sich strafbar.
Allerdings führt der BGH aus, dass „zwar (ist) eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich, Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise – etwa in notwehrähnlichen Situationen – ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist.“ (LG Mannheim, 1 StR 32/13 und 4 KLs 408 Js 27973/08)
Kassendiebstahl
Die Kasse gehört zu den sensiblen Bereichen eines Unternehmens. Besonders im Einzelhandel, in dem viele Bargeschäfte abgewickelt werden, verlockt die Kasse so manchen Mitarbeiter zur unerlaubten Geldbeschaffung.
Das Gros der Arbeitnehmer rechtfertigt das Vorschuss-Vertrauen des Arbeitnehmers, einige aber nicht. Der Schaden durch Kassendiebstahl kann immens sein, besonders dann, wenn er über einen längeren Zeitraum andauert.
Arbeitnehmer kennen die Interna in der Regel sehr gut. Sie wissen, wo im Unternehmen die Schwachstellen sind und wie sie unbemerkt einen Diebstahl organisieren können. In manchen Fällen sind sich Mitarbeiter möglicherweise nicht bewusst, dass sie einen strafrechtlichen Diebstahl begehen, wie beispielsweise das Mitnehmen oder Verzehren von übriggebliebenen Lebensmitteln. Dieser Sachverhalt kann durch eine kulante und deutliche Kommunikation des Arbeitgebers entkräftet werden und sogar einen positiven Effekt auf das Betriebsklima haben.
Anders sieht es bei dem Griff in die Kasse aus. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass Mitarbeiter Geld aus der Kasse stehlen, sollte mit Umsicht agiert werden. Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern müssen gewahrt werden, trotz eines berechtigten Verdachts. Verstöße gegen arbeits- und strafrechtliche Bestimmungen sollten auf jeden Fall vermieden werden.
Dass ein stehlender Mitarbeiter „in flagranti“ beim Kassendiebstahl erwischt wird, ist eher selten. Manchmal sind mehrere Mitarbeiter involviert und decken sich gegenseitig oder schweigen aus Angst. Externe Ermittler, die verdeckt als neue Mitarbeiter in einem von Diebstahl oder anderen Straftaten heimgesuchten Unternehmen arbeiten, sind das erste Mittel zur Wahl. Professionelle Detektive sichern gerichtsverwertbare Beweise und geben dem Unternehmer die Möglichkeit, die Straftat entsprechend zu verfolgen.
Korruption
Die allgemeine Definition von Korruption lautet: „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“ (Quelle: www.transparency.de).
Korruption gehört zu den Straftatbeständen, deren Auswirkungen oft Ausdruck einer systemischen Schwäche und eines intransparenten Systems sind. Korruption zeigt sich in der Bestechlichkeit und Käuflichkeit einzelner Akteure als auch ganzen Personengruppen. Der Machtmissbrauch zum privaten Nutzen oder Vorteil findet sich überall da, wo es Macht, Geld und Vorteile zu verteilen und zu bekommen gibt: In Politik und Wirtschaft, aber auch in Behörden und kleinen bis mittleren Unternehmen sowie im Privatbereich.
Wo Menschen arbeiten, kann es zu Korruption kommen. Dabei ist die Beweissicherung dieser als „unsichtbares Phänomen“ bezeichneten Straftat selten offensichtlich. Die Korruption selbst findet meist nur zwischen dem Bestechenden und dem Bestochenen statt (www.transparecy.de). Ermittlungen im korrupten Milieu oder einzelnen bestechlichen Mitarbeitern sind besonders herausfordernd. Wir setzten für diese sehr sensiblen Ermittlungen ausschließlich Experten ein.
Krankschreibungsbetrug / vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Früher sprach man von „Blaumachen“, wenn ein Arbeitnehmer auf kreative Weise sich freie Tage genehmigte. Ein Kavaliersdelikt? Mitnichten. Tatsächlich ist der Krankschreibungsbetrug als auch der Lohnfortzahlungsbetrug das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit. Der Tatbestand der Täuschung kann aufgrund seines vertragsverletzenden Charakters eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Woran erkennt der Arbeitgeber, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist?
Der Grund für eine Arbeitsunfähigkeit ist oft nicht bekannt. Das Unternehmen und die Kollegen müssen vertrauen, dass die vorgelegte ärztliche Bescheinigung rechtens ist. Leider ist das nicht immer der Fall. Hellhörig sollten sie werden, wenn der Mitarbeiter
- sich meist vor und nach Wochenenden oder vor und nach Urlaubsbeginn krankmeldet
- er bei Freizeitaktivitäten angetroffen wird, die mit seiner Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar sind
- er meist nur kurz und öfter krankgemeldet ist
Was kann das Unternehmen tun?
Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, gibt einige Möglichkeiten, diesen Zweifeln zu folgen. So darf ein Arbeitgeber durchaus einen Krankenbesuch abstatten, jedoch muss der Mitarbeiter keine Auskunft über die gesundheitliche Situation geben.
Liegen oben genannte Warnsignale vor, die die Vermutung für einen Krankschreibungsbetrug nahelegen, darf der Medizinische Dienst (MDK) den Arbeitnehmer medizinisch begutachten. Das Unternehmen muss die Hinzuziehung des MDKs begründen und muss entsprechende Nachweise über die Krankentage vorlegen.
Für weitere arbeitsrechtliche Schritte ist der gerichtssichere Nachweis der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit zwingend erforderlich. Unsere Detektei begleitet schon seit vielen Jahren Unternehmen und legen ihnen Beweise gegen „Blaumacher“ vor.
„Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 I 1 ZPO gehören, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf“ (Quelle: https://rbh-recht.de/bgh-detektivkosten-sind-im-einzelfall-notwendige-kosten-des-rechtsstreits/)
Lauschabwehr
Angriffe auf Unternehmen, Behörden als auch Privatpersonen finden tagtäglich statt. Die Gefahr, von in- und ausländischen Wettbewerbern, speziellen Überwachungsdiensten, auch im Auftrag fremder Staaten, ausspioniert zu werden, nimmt zu.
Die Angriffe von außen können auf verschiedenen Wegen angesetzt sein:
- Manipulationen an Telefonen (analog, ISDN oder VoIP) und Mobiltelefonen
- Manipulationen an IT-Infrastruktur wie Router und Netzwerkverbindungen
- Manipulationen von IT-Hardware wie Tablets, Notebooks und PCs
- Installationen von Wanzen und anderer Abhörtechnik
- Installation von versteckten Kameras
Schutzmaßnahmen vor externen Zugriff auf den eigenen Datenbestand und das Abhören vertraulicher Gespräche sollte zu den Basics eines Unternehmens oder exponierter Personen gehören. Die Realität sieht leider anders aus. Noch immer sind Firmen und Einzelpersonen gegen externe technische Angriffe nicht ausreichend oder überhaupt nicht geschützt.
Auch Privatpersonen werden immer wieder Opfer von rechtswidrigen Abhör- und Überwachungsangriffen. Ein häufig vorkommendes Szenario sind Ausspähversuche eines Ex-Partners oder Menschen aus dem näheren Umfeld, die Haus oder Wohnung mit Wanzen oder Kameras ausstatten.
Die heutigen technischen Möglichkeiten verlangen nach Spezialisten, sowohl in der Installation von Abhör- und Überwachungstechniken als auch der Lauschabwehr.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie das Gefühl haben, beobachtet oder abgehört zu werden! Zusammen mit Ihnen erstellen wir ein Konzept für Ihre Sicherheit. Wir durchsuchen Büros und Privaträume nach Wanzen und anderer Spionagetechnik und prüfen IT und Smart-Devices auf Spionagesoftware und andere Manipulationen.
Lohnfortzahlungsbetrug
Wer eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ein Arbeitnehmer riskiert durch die Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
Neben den arbeitsrechtlichen Folgen ist ein Lohnfortzahlungsbetrug laut §263 StGB strafbar, also alles andere als eine Lappalie.
Täuscht ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vor, schadet er dem Betrieb als auch den Kollegen durch sein unkollegiales Verhalten.
Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (siehe auch Krankschreibungsbetrug / vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit), muss er wissen, dass die Hürden für Recherchen hochgelegt sind.
Ermittlungen bei vermutetem Lohnfortzahlungsbetrug gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Markenfälschung / Produktpiraterie
Strandurlauber kennen die fliegenden Händler, die zu einem „good price“ Handtaschen, Uhren und Kleidung bekannter Labels anbieten. Alles natürlich echt, alles natürlich keine Markenfälschung.
Mittlerweile dürfte jedem bekannt sein, dass die angebotenen Waren alles andere als Originale sind. Der günstige Preis und das manchmal täuschend echte Aussehen verlockt so manchen Käufer, zuzugreifen.
Der Überbegriff der Produktpiraterie umfasst zwei Arten von Markenfälschungen:
Das Plagiat und die Fälschung.
Das Plagiat ist eine gestohlene Produktidee, d.h. ein Dritter stiehlt das geistige Eigentum eines anderen und gibt dieses als sein eigenes aus. Mehr dazu unter Plagiat / Produktpiraterie.
Die Fälschung, oder genauer: Markenfälschung, kann wissentlich erworben werden, wie eingangs erwähnt. Ein Schadensersatzanspruch entsteht daraus nicht.
Anders ist die Rechtslage bei bewusster, arglistiger Täuschung. Hier können Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB geltend gemacht werden. Käufer haben einen Anspruch auf Lieferung eines Originalprodukts bzw. auf Rücktritt vom Vertrag und Erstattung des Kaufpreises.
Und die Hersteller?
Den Herstellern von Mode, Parfümen, Uhren und vielen Produkten mehr entsteht ein Milliardenschaden durch Markenfälschungen. Allein der Modebranche, die besonders stark unter Markenfälschungen leidet, beziffert ihren Schaden auf rund 3,5 Milliarden Euro (Quelle: www.textilwirtschaft.de, Artikel Bert Rösch, 10. Juni 2020).
Für ein Unternehmen kann Produktpiraterie in seinen Formen des Plagiats und der Markenfälschung durchaus zu einer existentiellen Bedrohung werden. Eine Aufdeckung solch krimineller Machenschaften erfordert ein professionelles Netzwerk und erfahrene Ermittler.
Wollen Sie sich und Ihre Marke schützen oder einen Verdacht auf Markenfälschung klären lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir erarbeiten mit Ihnen einen individuellen, der Ihnen rechtssichere Gewissheit bringt.
Mietnomaden
„Die Welt ist nicht unser Zuhause, wir sind nur Mietnomaden.“ Was der Philosoph Michael Wollmann mit seinem Aphorismus meinte, hat nichts mit der Wirklich von Vermietern zu tun, die Opfer von Mietnomaden wurden.
Mietnomaden handeln in der Regel mit der Absicht, die Miete nicht zu entrichten und dann oft bei Nacht und Nebel wegzuziehen. Sie hinterlassen Mietschulden und oft auch zerstörte, zugemüllte oder noch voll möblierte Wohnung. Der Schaden durch Mietnomaden kann besonders für kleine Vermieter existentiell sein.
Sie haben vielleicht selbst finanzielle Verpflichtungen und bedienen mit den Mietzahlungen ein Darlehen für die Eigentumswohnung. Ausstehende Mieten und im schlimmsten Fall ein Rechtsstreit und eine Sanierung der verwüsteten Wohnung können finanziell ruinieren.
Mietnomaden fallen in der Regel nicht vom Himmel und haben meist eine Vorgeschichte. Der Vermieter hat einige Möglichkeiten, sich umfassend über die Bonität der zukünftigen Mieter zu informieren. Er kann sich
- eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters
- eine Bescheinigung einer Auskunftei (SCHUFA, Creditreform) vorlegen lassen oder
- die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte prüfen. Dazu
- Arbeitgeberbescheinigungen, Einkommensnachweise und den
- gültigen Personalausweis vorlegen lassen.
Zudem sollten Wohnungsschlüssel erst nach erfolgter Kautionszahlung – und eventuell der ersten Monatsmiete – ausgehändigt werden. Dieses Vorgehen wird vom Mietrecht abgedeckt.
Was kann der Vermieter im Vorfeld tun?
Mietnomaden handeln mit Vorsatz und kennen entsprechende Tricks, positive wirtschaftliche Verhältnisse vorzutäuschen. Diese Vortäuschung ist strafbar und kann nach Bekanntwerden nach dem Abschluss eines Mietvertrages die fristlose Kündigung der Wohnung rechtfertigen. So weit muss es aber nicht kommen.
Schon im Vorfeld lassen gewiefte Vermieter potentielle Mieter durch professionelle Wirtschaftsdetekteien überprüfen.
Unsere erfahrenen Ermittler decken die echte Identität von Betrügern auf, entlarven Mietnomaden und helfen Vermietern, säumige Mieter aufzuspüren. Wir empfehlen die Überprüfung von möglichen Mietern auf jeden Fall vor Abschluss des Mietvertrags, um Schäden durch Mietnomaden vorzubeugen.
Mitarbeiterüberwachung
Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitnehmer einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, sollten Sie in Erfahrung bringen, was er wo und wie oft macht. Möglicherweise wird der Mitarbeiter nicht mit offenen Karten spielen oder sogar leugnen, einer solchen Nebentätigkeit nachzugehen.
Grundsätzlich ist es einem Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht erlaubt, seine Arbeitskraft nicht nur seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Allerdings dürfen diese externen Arbeitseinsätze das bestehende, primäre Arbeitsverhältnis nicht belasten. Hier liegt das Augenmerk besonders auf Nebentätigkeiten bei einem Wettbewerber.
Ist im Arbeitsvertrag die Ausübung einer Nebentätig von der berechtigten Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, und findet diese ohne die Genehmigung statt, können arbeitsrechtliche Konsequenzen erfolgen. Die Sanktionen können von der Abmahnung, einer fristgerechten Kündigung bis zur fristlosen Kündigung reichen, abhängig von der Schwere der arbeitsvertraglichen Verletzung.
Damit Sie als Arbeitgeber entsprechend reagieren können, muss die tatsächliche Ausübung einer Nebentätigkeit festgestellt und dokumentiert werden. Auch bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit und währenddessen ausgeübter Arbeit raten wir dringend dazu, Beweise dazu von erfahrenen Ermittlern sichern zu lassen. Die Observation der Zielperson erfolgt analog als auch durch den Einsatz moderner Technik.
Genauso verhält es sich bei anderen Delikten wie Diebstahl, Zerstörung von Betriebseigentum und anderen kriminellen Handlungen mit zum Teil großem Schaden. Delikte, die eine Arbeitnehmerüberwachung im Rahmen des Rechts notwendig machen, um größeren Schaden für den Betrieb abzuwenden.
Observation / Überwachung
Für die Gewinnung wichtiger Erkenntnis ist die Observation oder Überwachung von Zielpersonen notwendig. Die Observation erfolgt verdeckt und systematisch. Und sie ist immer mit einem genau definierten Ziel verknüpft.
Eine Überwachung kann stationär erfolgen, z.B. in Form von Kameras an Gebäuden, oder beweglich durch Ermittler. Die bewegliche Observation kann klassisch per Fuß oder per Fahrzeug (Auto, Motorrad, Fahrrad) erfolgen. Wichtig dabei ist, dass die Überwachung unauffällig und der Situation angepasst erfolgt.
Für die Observation einer Zielperson arbeiten wir mit neuster Technik und arbeiten mit hohem professionellem Einsatz. Eine gute Überwachung und deren Dokumentation ist für die Erkenntnisgewinnung unerlässlich. Bei uns werden ausschließlich erfahrene Ermittler mit der Observation betraut.
Open Source Intelligence Recherche / OSINT
Open Source Intelligence Recherche /OSINT bedeutet das Gewinnen von Erkenntnissen und Informationen aus frei zugänglichen Quellen. Der Begriff stammt aus der Welt der US-Geheimdienste, die schon seit vielen Jahren offene Quellen für ihre nachrichtendienstliche Arbeit nutzen. Mittlerweile nutzen auch andere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden die frei verfügbaren Daten. Und natürlich auch Detekteien, die diesen Weg der Erkenntnisgewinnung und Informationsbeschaffung nutzen.
OSINT – Quellen sind beispielsweise Blogs, Social-Media-Profile, Homepages, Zeitungs- und Fernsehberichte und einige frei zugängliche Quellen mehr. Bei der heutigen Zeige- und Kommentarfreude vieler Menschen, bietet die Open Source Intelligence Recherche ein gutes Instrumentarium in der Gewinnung von Informationen und Erkenntnissen.
Personalüberprüfung
Arbeitgeber müssen sich auf ihre Mitarbeiter verlassen können. Sie müssen sicher sein, dass deren Biografie keinen Zweifel für den Einsatz im Unternehmen gibt. Dies gilt besonders für sicherheitsrelevante Bereiche und Tätigkeiten, in denen Mitarbeiter mit hohen Werten in Berührung kommen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, vom potentiellen Arbeitnehmer ein Führungszeugnis zu verlangen bzw. die Stelle mit einem negativen Führungszeugnis zu verknüpfen. Das ist beispielsweise bei der Arbeit mit Kindern oder Minderjährigen der Fall.
Ein (erweitertes) Führungszeugnis besagt, ob die Person einen Eintrag im Bundeszentralregister hat und vorbestraft ist oder nicht. Beantragen kann man dieses online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
Nicht jedes Vergehen oder Verhalten ist strafrechtlich relevant oder festgehalten, spielt aber für die Bewertung eines Bewerbers eine wichtige Rolle. Hier setzt die Personalüberprüfung an. Eine diskrete und professionelle Personalüberprüfung gibt dem Arbeitgeber Gewissheit, ob der potenzielle Mitarbeiter für die Aufgaben im Unternehmen der Richtige ist.
Wir empfehlen, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Personalüberprüfung durchzuführen und so das Risiko für das Unternehmen zu minimieren. Sprechen Sie uns an!
Plagiate / Produktpiraterie
Die Mühen anderer für eigene Zwecke und unter eigenem Namen zu vermarkten oder auszugeben, ist kein Kavaliersdelikt. Von Plagiaten betroffen sind Texte, Kunst, Musik, Erfindungen und Designs, aber auch Industrieprodukte und Luxuswahren.
Schäden, die durch Produktpiraterie und Plagiate entstehen, gehen in die Milliarden (siehe auch Markenfälschung / Produktpiraterie)
Produktplagiate tauchen trotz Kontrollen immer wieder auf dem Markt auf. Die Unternehmen, die dieses Produkt mit hohen Kosten entwickelt und zur Marktreife gebracht haben, entsteht durch Plagiatsanbieter ein großer Schaden durch mangelnden Umsatz.
Auch geistiges Eigentum und schriftliche Werke wie beispielsweise Doktorarbeiten laufen Gefahr, als Plagiat an die Öffentlichkeit zu kommen. Spezielle Plagiatssoftware leistet gute Dienste, wird jedoch viel zu selten eingesetzt. Noch immer wird diese Form des Plagiats, als weniger schlimm oder gar als Kavaliersdelikt betrachtet.
Sind Sie von Plagiaten betroffen oder haben das Gefühl, dass Ihr geistiges Eigentum vorsätzlich und widerrechtlich von Dritten verwendet wird? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Rückführung von Booten, Schiffen und Flugzeugen
Spektakuläre Diebstähle von Booten und Flugzeugen schaffen es immer wieder in die Medien. Ein Politmagazin spricht in einem Artikel vom geplanten Diebstahl hunderter Linienflugzeuge durch Russland (Quelle: https://www.spiegel.de/ausland/leasing-maschinen-eu-behoerde-wirft-russland-diebstahl-hunderter-linienflugzeuge-vor-a-dbdbd35d-a572-468a-b54b-5ddabb2ac6cb).
Doch es geht auch eine Nummer kleiner. Auch Kleinflugzeuge geraten immer wieder in den Fokus Krimineller. Wie auch immer die Motive sind - Schaden und Ärger mit ist für jeden Eigentümer groß.
Ähnlich verhält es sich mit dem Diebstahl von Booten und Schiffen. Bootsdiebstähle und Teilen davon wie Motoren und hochwertige Ausrüstung, nimmt zu. Das Yacht-Magazin schreibt in ihrem Special vom 30.06.2023 (www.yacht.de) von einer Zunahme an Außenbordern-Diebstählen im Jahr 2022 von rund 10 Prozent.
Spitzenreiter ist Brandenburg, gefolgt von Berlin und Nordrhein-Westfalen.
Besonders unbewachte Häfen und Trockenliegeplätze bieten Tätern oft leichtes Spiel. Die Banden sind gut organisiert und suchen sich die Objekte sehr genau aus. Wie im oben erwähnten Artikel beschrieben, ist Rumänien das Hauptzielland für illegal beschaffte Außenbordmotoren. Ein Großteil der Nachfrage nach Booten und anderen Wasserfahrzeugen wie Jetskis sowie Bootsanhängern und Zubehör, kommt aus Osteuropa.
Sicherheitstechnik für Boote und Flugzeuge schützen mitunter vor unbefugtem Zugriff. Fachverbände, Hersteller und Polizeidienststellen informieren über technische Möglichkeiten, das Eigentum zu schützen.
Das Kompetenzzentrum Bodensee der Wasserschutzpolizei Konstanz bietet Bootseignern an, Boot und Zubehör kostenlos individuell gravieren zu lassen (www.presseportal.de/blaulicht) Die Registriernummern werden dann im Bootspass eingetragen, so dass im Schadensfall die Daten sofort zur Hand sind.
Das Sicherstellen und Rückführen von Booten, Schiffen und Flugzeugen erfordert eine äußerst professionelle Zusammenarbeit mit Ermittlern verschiedenster Disziplinen und einem länderübergreifenden Netzwerk.
Rückführung wertvoller Güter, Maschinen und Fahrzeuge
Die Entwendung mobiler Gegenstände wie hochwertige Baumaschinen, Autos, Wohnmobile, und Boote nimmt von Jahr zu Jahr zu. Betroffen sind Versicherungen, Unternehmen sowie Privatpersonen.
Täter handeln organisiert und bringen das gestohlene Gut meist schnell außer Landes und damit außerhalb der Zugriffsmöglichkeit der rechtmäßigen Eigentümer.
Sobald Kenntnis einer widerrechtlichen Entwendung oder eines nicht zurückgebrachten Fahrzeugs vorliegt, muss sofort gehandelt werden. Insbesondere in Ländern des Balkans sind Spuren meist nur mit Hilfe eines entsprechenden Netzwerks ermittelbar und ermöglichen so eine erfolgreiche Rückführung des Eigentums.
Befinden sich Maschinen und Fahrzeuge noch innerhalb Deutschlands, sind Ermittlungen und die Sicherstellung etwas einfacher. Nachdem unsere Ermittler das gestohlene Gut gefunden haben, setzen sie sich mit dem rechtmäßigen Eigentümer bzw. dem Auftraggeber in Verbindung und vereinbaren die Art und das Datum der Rückführung.
Wir arbeiten für Versicherungen, Banken, Wirtschaft und Privatpersonen:
- Ermittlung des Verbleibs entwendeter Güter und deren Dokumentation
- Sicherstellung entwendeter Maschinen, Fahrzeuge, Boote und anderer Güter
- Klärung behördlicher Zuständigkeiten und Anforderungen
- Rückführung zum rechtmäßigen Eigentümer
Sabotage
Jeder kennt den Begriff der Sabotage und weiß, dass durch die vorsätzliche Schädigung oder Zerstörung von Maschinen, Systemen oder Infrastruktur erhebliche Probleme verursacht werden können.
Die Motive von Sabotage unterliegen der ganzen Bandbreite, wie die Möglichkeiten, Sabotage-Akte durchzuführen. Laut dem Deutschen Präventionstag betragen im Jahr 2022 die Schäden in der deutschen Wirtschaft durch Diebstahl, Spionage und Sabotage (www.praeventionstag.de) unglaubliche 203 Milliarden Euro. Demnach soll nahezu jeder deutsche Betrieb davon betroffen sein. Das Gros ist von digitalen Angriffen Chinas und Russlands betroffen.
Doch es gibt nach wie vor analoge Sabotage. Insider kennen die Abläufe in einem Betrieb und können diese durch gezielte Sabotage-Akte empfindlich stören. Beispielsweise kann ein Saboteur bewusst eine Produktionsmaschine beschädigen oder zerstören. Ein Informatiker könnte eine Fehlercodierung für ein Fahrzeug oder Computersystem einbringen. Auslieferungsreife Verkaufsprodukte werden beschädigt oder bewusst mit fehlerhaften Teilen versehen. Die Liste möglicher Sabotageaktionen ist unendlich. Ebenso wie die Motive dieser Täger. Manche handeln allein und aus Rache, andere im Auftrag der Konkurrenz und aus Geldgier. Es gibt Tätergruppen, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind, andere, die von Regierungen fremder Länder gesteuert werden.
Sicher ist: Sabotage ist ein bewusster Akt und führt zu direkten wirtschaftlichen Schäden. Hinzu kommen Folgeschäden durch Umsatzverluste, Umsatzrückgänge und eine einsetzende Fluktuation durch eine stark verunsicherte Belegschaft.
Woran erkennt man Sabotage im Betrieb?
Erfolgt die Sabotage offen, zeigt sich diese oft durch ein Erpresserschreiben oder eine Nachricht mit einem entsprechenden Hinweis.
Die verdeckte Sabotage zeigt sich meist erst nach einiger Zeit, mitunter erst nach Monaten. Anzeichen dafür können sein:
- immer wieder auftretende Störungen im Betriebsablauf oder in den Systemen
- Maschinenausfälle
- Datenlecks
- Unerklärliche Vorkommnisse wie Brände, Unfälle und ähnliches
- Immer wieder fehlerhafte Produkte oder Arbeitsausführung
Um den Betrieb zu schützen, sollte man im Verdachtsfall schnell handeln.
Saboteure müssen schnellstens enttarnt und deren Machenschaften rechtssicher dokumentiert werden. Die Detektei Basic verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Aufdeckung von betriebsschädigendem Verhalten und setzt dafür ausschließlich darauf spezialisierte Ermittler und Ermittlerinnen ein.
Schuldnerermittlung / Schuldnersuche
Die Post kommt ungeöffnet zurück. Die Telefonnummer stimmt nicht mehr und auch sonst ist vom Schuldner nichts zu sehen und zu hören. Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann ist es an der Zeit, sich auf Schuldnersuche bzw. Schuldnerermittlung zu machen.
Auch „abgetauchte“ Schuldner hinterlassen Spuren. Sie haben soziale Kontakte, gehen einer Arbeit nach, besitzen ein Auto und ein Konto. Diese Spuren nehmen wir auf und nutzen das ganze Instrumentarium detektivischen Knowhows.
Wir führen eine Adressermittlung durch, Befragen bei Bedarf das Umfeld und nutzen die OSINT-Techniken.
Welche weiteren Wege wir gehen wie beispielsweise fingierte Anfragen und diverse Überwachungstechniken, besprechen wir mit Ihnen. Jeder Fall hat seine Besonderheit und verlangt nach einem dafür idealen Vorgehen.
Unser Ziel ist, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, und das bedeutet, den Schuldner zu finden, damit er die Darlehensraten bedient oder die überfällige Rechnung begleicht. Ist der Wohnort eines Schuldners ermittelt, lassen sich weitere Schritte wie die Beauftragung eines Inkassobüros oder Gerichtsvollziehers einleiten.
Schwarzarbeit
Das Bundesfinanzministerium definiert Schwarzarbeit wie folgt: Schwarzarbeit ist die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Umgehung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bzw. unter Missachtung gewerberechtlicher Vorgaben (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/S/Schwarzarbeit.html?view=renderHelp).
Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind die Hauptzollämter.
Neben dem steuer- und versicherungsrechtlichen Verstoß durch Arbeitgeber, wird die Schwarzarbeit durch Arbeitnehmer in der Gesellschaft noch immer als Kavaliersdelikt betrachtet. Gerade im privaten Sektor ist die Versuchung groß, schwarz zu arbeiten. Um dies zu verdeutlichen, wird gerne eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2017 herangezogen. Demnach sind rund 90 Prozent der in Privathaushalten beschäftigten Reinigungskräften nicht angemeldet.
Aber auch Unternehmen selbst leiden mitunter unter den Nebengeschäften ihrer Arbeitnehmer. Besonders dann, wenn Betriebsmittel für private Zwecke gestohlen werden oder eine unerlaubte, nicht angemeldete Tätigkeit ausgeführt wird.
Haben Sie das Gefühl, dass mit einem Arbeitnehmer „etwas nicht stimmt“? Vielleicht fehlt mal da ein Eimer Farbe und dort mal ein Sack Zement, aber es gibt keinen Beweis für Schwarzarbeit? Die diskrete Personalüberwachung bringt Ihnen Gewissheit. Rufen Sie uns an!
Sicherstellung und Rückführung von Lastkraftwagen, Autos und Zweirädern
Bei Diebstahl oder Einbehaltung von Fahrzeugen ist rasches Handeln gefragt! Manch nicht zurückgegebener Leihwagen taucht auf einem Automarkt auf. Ein guter Preis für ein Luxusauto wirft nicht bei jedem Fragen auf.
Trotz elektronischer Wegfahrsperre und anderen Sicherheitsmechanismen finden Kriminelle Wege, Fahrzeuge ihren rechtmäßigen Besitzern zu stehlen. Um ihr Ziel zu erreichen, gehen Täter mit großem Einfallsreichtum zu Werke. Eine besonders perfide Diebstahl-Variante ist das Homejacking. Dabei brechen Diebe in die Wohnung oder das Haus ein und entwenden die Originalschlüssel des Autos oder Motorrads.
Detekteien ermitteln auch in Fällen, in denen geliehene oder zur vorübergehenden Nutzung überlassene Fahrzeuge nicht zurückgegeben werden. Das betrifft insbesondere Leihwagen und Leasing-Fahrzeuge, aber auch Anhänger und Baumaschinen sind von dieser Form der Aneignung betroffen.
Ist der Nutzer bekannt und das einbehaltene Fahrzeug nicht sicherzustellen, empfehlen wir die Observation der Zielperson. Durch die diskrete Überwachung des Nutzers und seines Umfelds kann eine Spur zu dem gestohlenen Gut hergestellt werden. Neben der Ermittlung des Fahrzeugverbleibs kann so auch der Aufenthaltsort der Zielperson ermittelt werden, falls diese untergetaucht sein sollte.
Ist der Täter nicht bekannt, erfolgt eine flächige, intensive Ermittlung. Diese kann unter Umstände einige Wochen dauern, kann aber auch schon nach wenigen Tagen zum Erfolg führen. Ist das gestohlene Fahrzeug gefunden, erfolgt die professionelle Sicherstellung und Rückführung des Eigentums.
Sämtliche Bewegungen, Aktionen und Erkenntnisse werden gerichtsverwertbar dokumentiert.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unser hervorragendes Netzwerk an erfahrenen Ermittlern, IT-Fachleuten und Kfz-Experten.
Spesenbetrug
Spesenbetrug sowie die Manipulation der Reisekostenabrechnung ist strafrechtlich unzulässig. So mancher Arbeitnehmer zeigt bei der Abrechnung von Spesen und Reisekosten eine beachtliche Kreativität, die für den Arbeitgeber schnell recht teuer werden kann.
Was für den Mitarbeiter vielleicht eine Bagatelle ist, ist für den Arbeitgeber ein Vermögensschaden. Besonders dann, wenn der Spesenbetrug nicht erkannt oder nicht konsequent verfolgt wird. Ist die großzügige Handhabung von Spesen- und Reisekostenabrechnungen erst einmal gang und gäbe, wird der tatsächliche Verstoß in der Belegschaft kaum mehr als solcher wahrgenommen. Folge: Die Betrügereien nehmen zu, ebenso der Schaden für das Unternehmen. Möglicherweise führt eine laxe Kontrollkultur zu Verstößen in anderen Bereichen wie dem Lohnfortzahlungsbetrug oder Diebstahl.
Es gibt mehrere Arten von Spesenbetrug
Kilometer-Abrechnungsbetrug
- Private Fahrten werden als geschäftliche abgerechnet
- Abrechnung von Wegen und Arbeitszeit, die nicht geleistet wurden
- Kilometerangaben werden aufgerundet und so jedes Mal etwas mehr abgerechnet, nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.
Betrug bei Einreichung von Belegen
- Private Einkäufe werden als geschäftliche Ausgabe deklariert und Angaben gefälscht
- Privates Fahrzeug wird mit der betrieblichen Tankkarte befüllt
- Belege werden mehrfach eingereicht
Was tun bei einem Verdacht auf Spesenbetrug?
Unsere Empfehlung ist, sich Gewissheit zu verschaffen. Der Spesenbetrug des Arbeitnehmers muss zweifelsfrei und mit gerichtssicheren Belegen dokumentiert werden. Nur so hat der Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Handhabe gegenüber dem Mitarbeiter. Selbstverständlich steht unsere Detektei auch als Zeuge vor Gericht zur Verfügung.
Der Nachweis von Spesenbetrug erfolgt durch erfahrene Detektive, die diskret und vom Arbeitnehmer unbemerkt dessen Tätigkeiten beobachten und protokollieren. Ein Abgleich zwischen Observationsbericht und den vom Arbeitnehmer eingereichten Belegen ist so für den Arbeitgeber leicht möglich.
Wir ermitteln in Deutschland, aber auch weltweit. Gerade im Ausland ist es ein leichtes, Spesenabrechnungen mit gefälschten Belegen und privaten Ausgaben in betrügerischer Absicht anzureichern.
Und die Kosten?
Wie bereits mehrfach von verschiedenen Gerichten bestätigt, sind die Kosten für Ermittlungen aufgrund eines konkreten Verdachtsfalles durch eine Detektei erstattungsfähig.
Nach §91, Abs. 1 ZPO ist dies möglich, wenn eine Detektei die vor Prozess entstandenen Kosten, die für die Rechtsverfolgung notwendig sind, konkret darstellt, wofür diese angefallen sind. (OLG Saarbrücken, Az. 9 W 27/19 vom 06.01.2020)
Verleumdung / üble Nachrede
Zwei Beleidigungsdelikte, die sich jedoch in ihrer Bedeutung unterscheiden. Entsprechend unterschiedlich werden diese vom Strafgesetzbuch bewertet und bestraft. Ihnen gemein ist, dass es sich um ehrverletzende Aussagen handelt, die einen Menschen, den sogenannten Ehrträger, trifft. Dies gilt ausdrücklich auch für Behauptungen, die im Internet wie Bewertungsportalen und Social Media abgegeben werden.
Verleumdung
Damit ist eine bewusste ehrverletzende und öffentliche Behauptung über einen Menschen gemeint. Oder anders ausgedrückt: Jemand setzt bewusst Lügen in die Welt, um einem anderen zu schaden oder diesen zu diskreditieren.
Bei der Verleumdung handelt es sich um einen Straftatbestand, § 187 StGB, und kann mit einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Ist man Opfer einer Verleumdung, kann man sich zivilrechtlich mit einer Verleumdungsklage wehren oder eine einstweilige Verfügung erwirken. Es besteht die Möglichkeit, sich auch außergerichtlich zu einigen.
Beispiel für eine Verleumdung:
Herr X beschuldigt seinen Konkurrenten um das Bürgermeisteramt, Herrn Y, regelmäßig einen einschlägig bekannten Swingerclub aufzusuchen. Herr Y ist schockiert, ebenso seine Familie und die Wählerschaft. Herr X prahlt im Kreise seiner Freunde und Kollegen mit seiner Behauptung und freut sich, seinem Konkurrenten so richtig „eine gegeben zu haben“.
Herr Y muss nun, um zivilrechtlich vorgehen zu können, Beweise beibringen für die falsche Behauptung, also die Verleumdung seiner Person. Er weiß, dass Herr X die Unwahrheit gesagt und bewusst gelogen hat, jedoch fehlt ihm der Beweis.
Eine Lüge kann unter Umständen die berufliche Existenz oder eine Beziehung gefährden. Deshalb empfehlen wir im Verleumdungsfalle ein schnelles und überlegtes Handeln, um rechtzeitig Beweise für die Verbreitung von Unwahrheiten zu sichern.
Üble Nachrede
Ebenso wie bei der Verleumdung handelt es sich bei der üblen Nachrede laut § 186 StGB um eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung. Der Unterschied liegt darin, dass die Person, die die Behauptung öffentlich äußert, nicht weiß, ob sie wahr ist oder nicht.
Während bei der Verleumdung die vorsätzliche Schädigung als Motiv gilt, liegt der üblen Nachrede kein bewusster Vorsatz zur Schädigung zu Grunde. Salopp gesagt: Jemand hat was gehört über einen Dritten und verbreitet dieses Gehörte weiter, ohne sicher zu sein, dass es der Wahrheit entspricht.
Beispiel für eine üble Nachrede
Am wöchentlichen Stammtisch wurde erzählt, dass Herr Y sicher in dem neuen Swingerclub ein und ausgehen würde, wo doch der Haussegen durch die Kandidatur für das Bürgermeisteramt schiefhängen würde. Herr X erzählt dieses „Gerücht“ amüsiert einem Bekannten, den er tags darauf auf dem Marktplatz trifft.
Auch in diesem Fall können die Folgen für Herrn Y gravierend sein. Ist dieses Gerücht einmal in der Welt, entwickelt es eine Eigendynamik und kann dazu führen, dass er nicht gewählt wird. Und das aufgrund einer nicht bewiesenen Tatsache oder eine Unwahrheit.
Juristisch kann sich Herr Y wehren, aber auch hier muss er die üble Nachrede beweisen. Eine Detektei hilft ihm, Beweise zu sichern, unter anderem dokumentiert sie zahlreiche Kommentare in den Sozialen Medien, die anlässlich eines Posts von Herrn Y zu seinen geplanten Vorhaben, abgeben wurden.
Versicherungsbetrug
Sicher kennen Sie die TV-Sendung „Die Versicherungsdetektive“. Die RTL-Doku-Soap zeigt mitunter recht bizarre Fälle, in denen Menschen versuchen, einen Schaden von ihrer Versicherung erstattet zu bekommen. Die einen zeigen ihn berechtigterweise an, die anderen sind im besten Fall sehr einfallsreich in der Darstellung des Vorgangs. In der Regel kommen die beiden Schadensregulierer Patrick Hufen und Timo Heitmann den Betrügern auf die Spur.
Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) ist erfüllt, wenn ein Versicherungsnehmer und/oder ein Dritter in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen erschleichen möchten, die ihnen aufgrund der tatsächlichen Situation nicht zustehen. Dazu gehört auch das bewusste und vorsätzliche Zerstören oder Beschädigungen von Gegenständen.
Versicherungsbetrug ist keineswegs eine sportliche Disziplin, wie manche meinen. Sobald eine bewusste Täuschung vorliegt, die das Vermögen eines Dritten – in diesem Fall die Versicherung – beschädigt, um sich selbst einen rechtswidrigen Vorteil zu schaffen, ist das eine betrügerische Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches.
Arten des Versicherungsbetrugs
Unwahre Angaben nach (Einbruch) – Diebstählen
Mancher Versicherungsnehmer lässt es sich nicht nehmen, Gegenstände auf die Verlustliste zu setzen, die entweder nicht sein Eigentum waren oder nicht gestohlen wurden. Versicherungen verlangen in der Regel Nachweise darüber, dass die gestohlenen Gegenstände zum eigenen Hausrat gehören. Werden Belege gefälscht, kommt zum Versicherungsbetrug noch die Urkundenfälschung hinzu.
Vorsätzliche Brandstiftung
Ein schweres Vergehen, dass nach §§ 306 ff. separat strafrechtlich bewertet wird. Kommt es zu einer Brandstiftung mit Todesfolge, kann dies eine mehrjährige Haftstrafe nach sich ziehen.
Manipulierter Wasserschaden
Ein vorgetäuschter Wasserschaden durch manipulierte Leitungen kann sehr schnell einen hohen Schaden am Gebäude anrichten. Die Versicherungen lassen solche Schäden in der Regel durch Sachverstände analysieren. Das hält Versicherungsbetrüger nicht davon ab, eine Schadensregulierung nach Wasserschäden einzureichen.
Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung einer Sache
Es braucht mal wieder ein neues Fernsehgerät oder Mobiltelefon? Versicherungsbetrüger sind sehr einfallsreich und melden Schäden, die vermeintlich durch Freunde oder Kinder verursacht sind. Es gibt durchaus Fälle, in den das so ist, doch hier ist ausschließlich die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung einer Sache gemeint.
Erfundene Schäden
Wird ein Schaden gemeldet, den es tatsächlich nicht gibt, begibt sich auf das Glatteis des Versicherungsbetrugs. Sehr beliebt sind Schadensmeldungen an Kraftfahrzeugen. Der Betrüger konstruiert einen Unfallhergang, der in der Realität nicht stattgefunden hat.
Durch geschicktes und professionelles Vorgehen ist Versicherungsbetrug für erfahrene Detektive gut ermittelbar. Die Detektei Basic arbeitet schon seit Jahren für Versicherungen und sorgen dafür, dass Lügen von Versicherungsbetrügern kurze Beine haben.
Wettbewerbsverstöße / Wettbewerbsverletzungen
Wettbewerbsverstöße stellen eine klare Verletzung des fairen Handels dar. Für von Wettbewerbsverletzungen betroffene Unternehmen bedeutet das hohe Schäden durch Umsatzeinbußen, mitunter sogar bis hin zur Existenzgefährdung des Betriebes.
Das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hält Konkurrenten und Mitwerber nicht davon ab, sich mit Wettbewerbsverstößen einen Marktvorteil zu verschaffen. Ein paar Beispiele gängiger Wettbewerbsverletzungen sind:
- Abwerben von Kunden durch Dumping-Angebote und andere Vorteile
- Verleumdung und üble Nachrede
- Verletzung des Markenschutzes und Patenrechts
- Produktpiraterie
- Irreführende Werbung und Ausbeutung fremder Werbemaßnahmen
- Irreführende Aussagen zu Waren und Leistungen des Mitbewerbers
- Lockvogelangebote und irreführende Preisdarstellungen
- Zwangsausübung und Belästigung durch aggressive Werbung, Vertreter usw.
- Betriebsbehinderung und Manipulationen des Marktes
Die Liste ließe sich um viele Punkte ergänzen.
Wettbewerbsverstöße finden analog als auch zunehmend digital statt. Manche Onlineshops werben mit irreführenden Angaben und Preisangeboten, verwenden rechtswidrige Klauseln in den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und haben kein oder ein fehlerhaftes Impressum. Auch die fehlende Möglichkeit zum Widerruf des Kaufes ist eine Wettbewerbsverletzung, die dem Käufer und dem Mitbewerber schadet. Hätte der Käufer eine Möglichkeit zum Widerruf gehabt, hätte er sich unter Umständen für Produkt eines anderen Anbieters entschieden.
Was tun bei unfairen Wettbewerbern?
Schnell handeln. Wettbewerbsverstöße müssen nachgewiesen sein, um rechtlich dagegen vorgehen zu können. Unser professionelles Ermittlerteam analysiert und dokumentiert die Wettbewerbsverletzungen Ihrer Konkurrenten sehr genau. Sämtliche festgestellte Vergehen werden rechtssicher protokolliert, auch als Foto- und Videobeweis.
Nur wenn unfairen Wettbewerbern die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden, wird es gleiche Chancen für die Marktteilnehmer geben. Wir helfen Ihnen dabei.
Wirtschaftsspionage / Industriespionage / Konkurrenzspionage
Wirtschaftsspionage
Wirtschaftsspionage ist eine staatliche gelenkte Ausspähung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Ziel ist das Ausforschen von Erkenntnissen und Knowhow, um diese in der eigenen Wirtschaft anzuwenden. Die Informationsbeschaffung geschieht meist über Nachrichtendienste. Auch staatlich organisierte Hackerangriffe fügen Unternehmen und Forschungseinrichtungen mittlerweile enorme Schäden zu. Eine Bedrohung, die in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen wird, insbesondere durch Staaten wie Russland und China. Wirtschaftsspionage fällt in die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes.
Industriespionage / Konkurrenzspionage
Im Gegensatz dazu stehen die Industriespionage und Konkurrenzspionage. Beide sind nicht staatlich gelenkt und werden meist von Mitbewerbern betrieben. Jedoch besteht auch hier das Ziel, geistiges Eigentum konkurrierender Unternehmen sich widerrechtlich anzueignen und sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Staatliche oder nachrichtendienstliche Stellen sind hier nicht involviert, d.h. die Unternehmen sind selbst für ihren Schutz verantwortlich. Ebenso auch für die Beweissicherung der Spionage durch Konkurrenzfirmen.
Auch im privatwirtschaftlichen Bereich nehmen die digitalen Angriffe massiv zu. Hacker dringen in fremde Netzwerke und Server ein, ziehen die Daten ab, verändern Strukturen und stellen Lösegeldforderungen in astronomischer Höhe.
Die analoge Bedrohung kommt oft aus dem Inneren der Betriebe. Mitarbeiter werden angestiftet, Betriebsgeheimnisse preiszugeben, Kopien anzufertigen oder auf USB-Sticks zu ziehen. Für Mittbewerber kann das Ausspionieren der Konkurrenz durchaus Sinn machen. Sie sparen teure und aufwendige Entwicklungskosten und können ein Produkt schneller und günstiger auf den Markt bringen.
Viele deutsche Unternehmen sind nicht ausreichend geschützt, sowohl digital als auch analog. Die Bedrohung reicht branchenübergreifend vom Kleinbetrieb bis zum Konzern. Ist das Kind in den Brunnen gefallen oder besteht der Verdacht, dass der Betrieb Opfer von Industriespionage geworden ist, ist schnelles Handeln gefordert.
Beweise müssen gesichert werden, Spuren nachverfolgt und möglicherweise eigene Mitarbeiter observiert werden. Für Ermittlungen dieser Art setzen wir ausschließlich sehr erfahrene Ermittler ein und arbeiten intensiv mit unserem Netzwerk aus IT-Fachleuten und anderen geforderten Experten zusammen.