Betrug

In der Wirtschaftskriminalität hat der Betrug einen hohen Anteil. Die Dunkelziffer ist hoch, nicht jedes Delikt wird strafrechtlich zur Anzeige gebracht. Mancher Unternehmer fürchtet negative Schlagzeilen, anderen fehlen die Beweise, kriminelles Verhalten eines Mitarbeiters nachzuweisen.

Ein Unternehmen ist auf vertrauenswürdige, verantwortungsbewusste Arbeitnehmer angewiesen. Leider zeigen sich manche Beschäftigte von ihrer kreativen Seite, wenn es um Betrug in der Firma geht.

Betrugsformen können sein:

  • Spesenbetrug
  • Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
  • Schwarzarbeit
  • Unerlaubte Nebentätigkeit auf Kosten des Arbeitgebers
  • Lohnfortzahlungsmissbrauch
  • Korruption
  • Unterschlagung
  • Abrechnungsbetrug
  • Versicherungsbetrug
  • Computerbetrug
  • Kapitalanlagenbetrug
  • Wettbewerbsbetrug durch geschäftsschädigendes Verhalten

Betrug ist eine Gefahr für Ihre Firma.

Kriminelle Mitarbeiter leiten Gelder in die eigene Tasche oder verdienen durch Schwarzarbeit, obwohl sie eigentlich krankgeschrieben sind. Betrügereien richten Schaden an und können unter Umständen die Existenz ihrer Firma bedrohen. Eine konsequente und effektive Aufdeckung des Sachverhalts ist bei einem Betrugsverdacht dringend angeraten. Mit Hilfe professioneller Ermittler können betrügerische Machenschaften aufgedeckt und rechtssicher dokumentiert werden.

Der Tatbestand des Betrugs ist im § 263 StGB geregelt. Das StGB spricht deutlich von einer Täuschung der Tatsachen, die einem Betrug vorausgeht. Ein krimineller Arbeitnehmer muss also eine Menge an Energie und Planung aufwenden, um seinen Arbeitgeber bewusst zu schädigen und sich an fremdem Vermögen zu bereichern.

Nicht zu handeln, wird teuer, darum empfehlen wir schnell und konsequent mit Hilfe erfahrener Ermittler die Aufdeckung und Beweissicherung von Betrug zu dokumentieren. So liegen ihnen Nachweise für die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

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