Krankschreibungsbetrug / vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Früher sprach man von „Blaumachen“, wenn ein Arbeitnehmer auf kreative Weise sich freie Tage genehmigte. Ein Kavaliersdelikt? Mitnichten. Tatsächlich ist der Krankschreibungsbetrug als auch der Lohnfortzahlungsbetrug das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit. Der Tatbestand der Täuschung kann aufgrund seines vertragsverletzenden Charakters eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Woran erkennt der Arbeitgeber, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist?

Der Grund für eine Arbeitsunfähigkeit ist oft nicht bekannt. Das Unternehmen und die Kollegen müssen vertrauen, dass die vorgelegte ärztliche Bescheinigung rechtens ist. Leider ist das nicht immer der Fall. Hellhörig sollten sie werden, wenn der Mitarbeiter

  • sich meist vor und nach Wochenenden oder vor und nach Urlaubsbeginn krankmeldet
  • er bei Freizeitaktivitäten angetroffen wird, die mit seiner Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar sind
  • er meist nur kurz und öfter krankgemeldet ist

Was kann das Unternehmen tun?

Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, gibt einige Möglichkeiten, diesen Zweifeln zu folgen. So darf ein Arbeitgeber durchaus einen Krankenbesuch abstatten, jedoch muss der Mitarbeiter keine Auskunft über die gesundheitliche Situation geben.

Liegen oben genannte Warnsignale vor, die die Vermutung für einen Krankschreibungsbetrug nahelegen, darf der Medizinische Dienst (MDK) den Arbeitnehmer medizinisch begutachten. Das Unternehmen muss die Hinzuziehung des MDKs begründen und muss entsprechende Nachweise über die Krankentage vorlegen.

Für weitere arbeitsrechtliche Schritte ist der gerichtssichere Nachweis der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit zwingend erforderlich. Unsere Detektei begleitet schon seit vielen Jahren Unternehmen und legen ihnen Beweise gegen „Blaumacher“ vor.

„Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 I 1 ZPO gehören, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf“ (Quelle: https://rbh-recht.de/bgh-detektivkosten-­sind-im-einzelfall-notwendige-kosten-des-rechtsstreits/)

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