Korruption

Die allgemeine Definition von Korruption lautet: „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“ (Quelle: www.transparency.de).

Korruption gehört zu den Straftatbeständen, deren Auswirkungen oft Ausdruck einer systemischen Schwäche und eines intransparenten Systems sind. Korruption zeigt sich in der Bestechlichkeit und Käuflichkeit einzelner Akteure als auch ganzen Personengruppen. Der Machtmissbrauch zum privaten Nutzen oder Vorteil findet sich überall da, wo es Macht, Geld und Vorteile zu verteilen und zu bekommen gibt: In Politik und Wirtschaft, aber auch in Behörden und kleinen bis mittleren Unternehmen sowie im Privatbereich.

Wo Menschen arbeiten, kann es zu Korruption kommen. Dabei ist die Beweissicherung dieser als „unsichtbares Phänomen“ bezeichneten Straftat selten offensichtlich. Die Korruption selbst findet meist nur zwischen dem Bestechenden und dem Bestochenen statt (www.transparecy.de). Ermittlungen im korrupten Milieu oder einzelnen bestechlichen Mitarbeitern sind besonders herausfordernd. Wir setzten für diese sehr sensiblen Ermittlungen ausschließlich Experten ein.

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