Spesenbetrug

Spesenbetrug sowie die Manipulation der Reisekostenabrechnung ist strafrechtlich unzulässig. So mancher Arbeitnehmer zeigt bei der Abrechnung von Spesen und Reisekosten eine beachtliche Kreativität, die für den Arbeitgeber schnell recht teuer werden kann.

Was für den Mitarbeiter vielleicht eine Bagatelle ist, ist für den Arbeitgeber ein Vermögensschaden. Besonders dann, wenn der Spesenbetrug nicht erkannt oder nicht konsequent verfolgt wird. Ist die großzügige Handhabung von Spesen- und Reisekostenabrechnungen erst einmal gang und gäbe, wird der tatsächliche Verstoß in der Belegschaft kaum mehr als solcher wahrgenommen. Folge: Die Betrügereien nehmen zu, ebenso der Schaden für das Unternehmen. Möglicherweise führt eine laxe Kontrollkultur zu Verstößen in anderen Bereichen wie dem Lohnfortzahlungsbetrug oder Diebstahl.

Es gibt mehrere Arten von Spesenbetrug

Kilometer-Abrechnungsbetrug

  • Private Fahrten werden als geschäftliche abgerechnet
  • Abrechnung von Wegen und Arbeitszeit, die nicht geleistet wurden
  • Kilometerangaben werden aufgerundet und so jedes Mal etwas mehr abgerechnet, nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.

Betrug bei Einreichung von Belegen

  • Private Einkäufe werden als geschäftliche Ausgabe deklariert und Angaben gefälscht
  • Privates Fahrzeug wird mit der betrieblichen Tankkarte befüllt
  • Belege werden mehrfach eingereicht

Was tun bei einem Verdacht auf Spesenbetrug?

Unsere Empfehlung ist, sich Gewissheit zu verschaffen. Der Spesenbetrug des Arbeitnehmers muss zweifelsfrei und mit gerichtssicheren Belegen dokumentiert werden. Nur so hat der Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Handhabe gegenüber dem Mitarbeiter. Selbstverständlich steht unsere Detektei auch als Zeuge vor Gericht zur Verfügung.

Der Nachweis von Spesenbetrug erfolgt durch erfahrene Detektive, die diskret und vom Arbeitnehmer unbemerkt dessen Tätigkeiten beobachten und protokollieren. Ein Abgleich zwischen Observationsbericht und den vom Arbeitnehmer eingereichten Belegen ist so für den Arbeitgeber leicht möglich.

Wir ermitteln in Deutschland, aber auch weltweit. Gerade im Ausland ist es ein leichtes, Spesenabrechnungen mit gefälschten Belegen und privaten Ausgaben in betrügerischer Absicht anzureichern.

Und die Kosten?

Wie bereits mehrfach von verschiedenen Gerichten bestätigt, sind die Kosten für Ermittlungen aufgrund eines konkreten Verdachtsfalles durch eine Detektei erstattungsfähig.

Nach §91, Abs. 1 ZPO ist dies möglich, wenn eine Detektei die vor Prozess entstandenen Kosten, die für die Rechtsverfolgung notwendig sind, konkret darstellt, wofür diese angefallen sind. (OLG Saarbrücken, Az. 9 W 27/19 vom 06.01.2020)

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