GPS-Überwachung durch Dritte
Haben Sie die Vermutung, Ihr Handeln und Tun wird überwacht? Könnte Ihr privates Auto oder das Dienstfahrzeug per GPS-Tracking überwacht werden?
Technisch ist die Überwachung und Verfolgung von Wegen der Zielperson keine große Herausforderung. Außendienstfahrzeuge können beispielsweise von der Firmenzentrale mit GPS-Trackern ausgestattet werden. Das ist völlig legal, sofern die Mitarbeitenden darüber informiert sind.
Erfolgt die Überwachung per GPS-Tracker heimlich, ist sie laut Urteil des BGH strafbar (siehe auch GPS-Überwachung einer Zielperson).
Neben der illegalen Handlung des Trackings kann der persönliche Schaden durch eine heimliche GPS-Überwachung erheblich sein. Ein Fahrzeug ist leicht mit einem Peilsender zu versehen, jedoch sind moderne GPS-Tracker für den Laien oft nicht erkennbar und kaum zu entdecken. Hier helfen unsere Experten und stellen ihr Fahrzeug auf den Kopf, damit sie sich wieder sicher und unbeobachtet wissen.