Fahrzeugsicherstellung

Wenn ein Eigentümer ein Fahrzeug, dass sich gemäß § 903, BGB (Befugnisse des Eigentümers) verliehen wird oder der Nutzer es trotz Aufforderung zur Rückgabe nicht zurückgibt, hat dieser das Recht, sein Eigentum zu sichern und zurückführen zu lassen.

Das hört sich sehr einfach an, die Praxis zeigt aber ein anderes Bild. Der Nutzer oder das Fahrzeug, manchmal auch beides, ist nicht auffindbar. Eine Adressermittlung ist möglicherweise notwendig, um den aktuellen Wohnort herauszufinden oder der Nutzer weigert sich rundweg, das widerrechtlich angeeignete Fahrzeug herauszugeben.

In solchen Fällen kann eine Wirtschaftsdetektei mit Erfahrung in der rechtskonformen Sicherung und Rückführung von Fahrzeugen hilfreich sein. Private Ermittler wie die der Detektei Basic arbeiten seit Jahren für Privatpersonen, Händler und andere Gewerbebetriebe, als auch für Versicherungen und Banken, die ein berechtigtes Interesse an der Rückführung ihres Eigentums haben.

Welche Fahrzeuge werden in der Regel zurückgeführt?

  • Firmenfahrzeuge zum Beispiel von Außendienstmitarbeitern
  • Baufahrzeuge wie LKWs, Bagger, Raupen usw.
  • Leihwagen und Leasing-Fahrzeuge
  • Motorräder
  • Wasserfahrzeuge, von kleinen Booten bis zur Jacht
  • Privatflugzeuge
  • Anhänger diverser Größen

Verweigert der Nutzer die Rückführung, bleibt dem Eigentümer oft nur die Sicherstellung und Rückführung durch Dritte. Diese gestaltet sich innerhalb Deutschlands anspruchsvoll, aber meist weniger kompliziert, als dies bei Ermittlungen im Ausland der Fall ist.

Nur mit Hilfe eines sehr guten, bewährten Netzwerks ist es möglich, gesuchte Fahrzeuge beispielsweise auf dem Balkan, zu sichern und zurückzuführen. Die Detektei Basic ist eine ausgewiesene Kennerin des südosteuropäischen Raums mit professionellen Ermittlern vor Ort.

Zurück