Bewerberüberprüfung
Gut dotierte Stellen locken mitunter auch Bewerber an, die nicht halten können, was sie versprechen. Papier ist geduldig und ein Lebenslauf kann geschönt sein. Wenn aus einer Phase der Arbeitslosigkeit ein Sabbatical wird, könnte man das als lässliche, leichte Glättung der Biografie ansehen. Doch wie verhält es sich mit Praktika, innegehabte Positionen und Zeugnissen, die schlichtweg erfunden oder gefälscht sind?
Gefälschte Zeugnisse stellen den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Für den Arbeitgeber können die Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin aufgrund der fälschlich dargelegten Kompetenzen hohe Kosten durch deren Fehlbesetzung entstehen. Die Annahme, wer schon vor Stellenantritt betrügt und lügt, zeigt sich auch in anderen Bereichen unseriös, dürfte seine Berechtigung haben.
Gerade wenn es um die Besetzung sensibler Stellen oder hochdotierter Positionen geht, ist eine Bewerberüberprüfung ein Muss. Moderne Betriebe nutzen dafür die diskreten Ermittlungen erfahrener Detekteien, um möglichst keine böse Überraschung zu erleben.
Die Bewerberüberprüfung gehört genauso wie die Due Diligence zu Pflichtabfragen eines verantwortungsbewussten Unternehmens.